Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Haftung

Die Waldseilgarten Wallenhausen GmbH haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden. Der Veranstalter haftet nicht bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Eigentum. Für Sach- und Vermögensschäden haftet die Waldseilgarten Wallenhausen GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters.

2. Klettervoraussetzung

Voraussetzung für die Teilnahme im Klettergarten ist, dass der Teilnehmer weder an einer Krankheit noch an einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leidet, die einerseits eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder andererseits eine Gefahr für Dritte darstellen kann. Unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Drogen stehenden Personen ist es nicht gestattet, die Anlage zu nutzen.

3. Durchführungsrisiko

Die Abläufe sind von Seiten der Waldseilgarten Wallenhausen GmbH geplant und vorbereitet. Aufgrund verschiedener äußerer Einflüsse kann jedoch der Fall eintreten, dass die geplanten Abläufe nicht so umgesetzt werden können, wie vorgesehen. Die in den Angeboten vorgestellten Abläufe sind daher als vorgesehene, geplante Abläufe zu verstehen. Beispielsweise durch witterungsbedingte Einflüsse ist eine exakte Einhaltung des geplanten Ablaufes nicht immer möglich. Wir schließen die Haftung für solche Bedingungen, deren Gegebenheiten außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, ausdrücklich aus.

4. Sicherheit

Vor Kletterbeginn hat jeder Teilnehmer an der gesamten praktischen und theoretischen Sicherheitseinweisung teil zu nehmen. Sämtliche Anweisungen und Entscheidungen des Personals ist unverzüglich Folge zu leisten. Bei Verstößen oder Zuwiderhandlungen behalten wir uns das Recht vor, die betreffenden Personen von der Teilnahme auszuschließen. Für damit verbundene Schäden übernimmt die Waldseilgarten Wallenhausen GmbH keine Haftung. Nach der Sicherheitseinweisung sind Sie selbst für die Sicherungen in den Parcours verantwortlich und durchlaufen die Anlage eigenverantwortlich. Sie sind verpflichtet, dass Sie sich immer so sichern, wie Ihnen dies in der Einweisung vom Trainerpersonal gezeigt wurde. Bei Unsicherheiten fragen Sie umgehend einen der Trainer um Rat. Sie klettern in unserer Anlage grundsätzlich auf eigene Gefahr! Die Seilabfahrten dürfen erst dann benutzt werden, wenn sichergestellt ist, dass sich keine Personen im Ankunftsbereich aufhalten. Jegliche Gegenstände, wie Schmuck, Kamera, Mobiltelefon, Getränkeflaschen, etc., die eine Gefahr für den Teilnehmer selbst oder für andere darstellen können, dürfen in den Parcours nicht mitgeführt werden.

5. Wetter und Höhere Gewalt

In Situationen, die die Sicherheit der sich auf der Anlage befindlichen Personen gefährden, wie Naturgewalten, Sturm, Gewitter, Hagel, Feuer, etc., behält sich die Geschäftsleitung das Recht vor, das Klettertraining einzustellen. In diesem Falle hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückvergütung des Eintrittspreises. Eine Haftung aufgrund eines witterungsbedingt geänderten Programms schließt die Waldseilgarten Wallenhausen GmbH ausdrücklich aus.

6. Ausrüstung

Die Sicherheitsausrüstung wird von der Waldseilgarten Wallenhausen GmbH gestellt. Diese Ausrüstung ist Eigentum der Waldseilgarten Wallenhausen GmbH, sie ist nicht übertragbar und darf während der Veranstaltung nicht abgelegt werden. Der Teilnehmer trägt für diese Gegenstände die Sorgfaltspflicht. Beschädigungen oder Auffälligkeiten müssen direkt dem Sicherheitspersonal gemeldet werden. Darüber hinaus ist die vom Sicherheitspersonal ausgegebene Sicherheitsrüstung ausschließlich nach Anweisung des Personals zu verwenden.

7. Rücktritt

Unsere Veranstaltungen finden (nahezu) witterungsunabhängig statt und können nicht witterungsbedingt storniert werden. Es besteht jederzeit vor Veranstaltungsbeginn die Möglichkeit von der Veranstaltung zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Waldseilgarten Wallenhausen GmbH. Es wird im eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Als Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen kann die Waldseilgarten Wallenhausen GmbH eine Entschädigung verlangen.

Für angemeldete Gruppen/Firmen gelten folgende Rücktrittsrechte:

  • Bis zum 30. Tag vor Trainingsbeginn: keine Kosten
  • Bis zum 15. Tag vor Trainingsbeginn: 30 % des Gesamtpreises
  • Bis zum 7. Tag vor Trainingsbeginn: 50 % des Gesamtpreises, (Sie erhalten eine Gutschrift über den bezahlten Betrag für eine Begehung in den folgenden 6 Monaten)
  • Bis zum 1. Tag vor Trainingsbeginn: 80 % des Gesamtpreises, (Sie erhalten eine Gutschrift über 50% des bezahlten Betrages für eine Begehung in den folgenden 6 Monaten)
  • Bei Absage am Veranstaltungstag oder bei Nichtantritt: 100 % des Gesamtpreises.

8. Verringerung der angemeldeten Personenzahl am Klettertag

Eine Verringerung der angemeldeten Personenzahl muss der Waldseilgarten Wallenhausen GmbH mindestens 24 Stunden vorher mündlich oder schriftlich mitgeteilt werden, ansonsten wird die volle angemeldete Personenzahl in Rechnung gestellt.

9. Erfüllungsort – Rechtswahl - Gerichtsstand

Soweit dies gesetzlich zulässig ist, ist der Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz der Waldseilgarten Wallenhausen GmbH. Es gilt hierbei das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10. Datenschutz

Die Waldseilgarten Wallenhausen GmbH erhebt nur die Daten, die notwendig sind, um die Veranstaltung auf sicherheitstechnisch höchstem Niveau durchführen zu können. Wir geben keine personenbezogenen Daten an Dritte heraus. Sollten Sie mit uns per e-Mail Kontakt aufgenommen haben, haben wir Ihre e-Mailadresse bei uns zum Nachvollziehen des Schriftverkehrs und zur Versendung unserer Waldpost gespeichert. Sie können jederzeit der Zusendung unseres Newsletters widersprechen.

11. Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.

Neben unseren AGB gelten unsere Nutzungsbedingungen.